Aktueller GAV Gärtnergewerbe BS/BL
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Gesamtarbeitsvertag

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Im GAV werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen und Mindestlöhne festgelegt. Der GAV wird jeweils zwischen den Gewerkschaften (Arbeitnehmervertretung) und Berufs-/Branchenverbänden (Arbeitgebervertretung) ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.

Beim GAV im Gärtnergewerbe BS/BL handelt es sich um einen regionalen Gesamtarbeitsvertrag. Sämtliche Mitglieder des Branchen-/Arbeitgeberverbandes (organisierte Arbeitgeber) sind dem GAV unterstellt. Auf Antrag der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung) hat der Schweizerische Bundesrat die wichtigsten Artikel aus dem GAV als allgemeinverbindlich erklärt. Dabei handelt es sich vor allem um den Geltungsbereich, die Mindestlöhne, die Arbeitszeit, die Vollzugskostenbeiträge, die Ferien usw. Den jeweils aktuellen GAV im Gärtnergewerbe BS/BL finden Sie hier. Einsicht zum Grundbeschluss und den Änderungen des GAV erhalten Sie auf der Website des SECO.

Diese allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen sind von allen Arbeitgebern (inländische und ausländische Betriebe), die im Geltungsbereich des GAV Arbeiten ausführen (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft),  zwingend einzuhalten – also auch von denjenigen Betrieben, die nicht dem Branchenverband (nicht organisierte Arbeitgeber) angeschlossen sind.

Die Einhaltung der GAV Bestimmungen, auch der allgemeinverbindlich erklärten, wird von der PRK kontrolliert und bei Verstössen entsprechend sanktioniert.

Vollzugskostenbeiträge (VOKO)

Laut GAV Art. 17 haben alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vollzugskostenbeitrag an die PRK zu bezahlen. Den Arbeitnehmenden werden die VOKO monatlich direkt von den Arbeitgebern vom Lohn in Abzug gebracht. Dieser Abzug muss transparent auf dem monatlichen Lohnblatt aufgeführt sein. Die Arbeitgeber bezahlen ebenfalls pro Mitarbeiter und Monat die VOKO an die PRK.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die von der PRK definierte Praxis, die Sie in der Rubrik Downloads finden.

Verwendung der VOKO

Die VOKO werden für den Vollzug des allgemeinverbindlich erklärten GAV, die berufliche Weiterbildung (Vergünstigung der Kurse im Kursprogramm), die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz verwendet.