Ziele und Aufgaben der Paritätischen Regionalkommission
Die Aufgaben der PRK sind im Gesamtarbeitsvertrag im Art. 8.5 lit. a – j geregelt.
Den jeweils aktuellen Gesamtarbeitsvertrag für das Gärtnergewerbe BS/BL finden Sie hier.
Mitglieder der Paritätischen Regionalkommission
Die Kommission setzt sich paritätisch aus je drei Vertretern der Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung) zusammen.
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