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Kautionspflicht und Kontrollen

Kautionspflicht

Seit dem 1. Januar 2014 gilt im Gärtnergewerbe Basel-Stadt und Baselland für alle unterstellten Arbeitgeber eine Kautionspflicht. Diese ist in Art. 19 GAV geregelt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Kaution ausschliesslich der Deckung von allfälligen Ansprüchen der Paritätischen Kommission dient (Kontroll-/Verfahrenskosten, Konventionalstrafen, Vollzugs- und Weiterbildungskostenbeiträge). Hingegen stellt sie keinen Gegenwert für allfällige Lohnnachzahlungen oder anderweitigen Arbeitnehmern vorenthaltene geldwerte Leistungen dar. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Abwicklung der Kautionspflicht.

Informationen zur Kautionsabwicklung im Gärtnergewerbe Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Mustertext für GAV-Kautionsstellung durch Bank oder Versicherung

 

Kontrollen

Allfällige Beobachtungen und Verdachtsmomente über mögliche GAV-Verstösse können der PRK gemeldet werden. Hierzu ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden.

Formular Verdachtsmeldung (Formular zum Ausfüllen bitte herunterladen)

ACHTUNG: Unvollständige Meldungen bzw. Meldungen mit mangelnder Aussagekraft können nicht berücksichtigt werden. Über den Verlauf bzw. über das Ergebnis von Kontrollen erfolgen keine Rückmeldungen.