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Gesamtarbeitsvertag und aktuelle Mindestlöhne

Der Gesamtarbeitsvertrag für das Gärtnergewerbe BS/BL (GAV) regelt die Arbeitsverhältnisse im Gärtnergewerbe beider Basel und bildet die Grundlage für die Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieser wurde abgeschlossen zwischen den Gärtnermeistern beider Basel (GmbB) als Arbeitgeberverband und Grüne Berufe Schweiz Sektion Nordwestschweiz (GBS) als Arbeitnehmerverband.

Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)
Auf Antrag der Vertragsparteien hat der Bundesrat die wichtigsten Bestimmungen des GAV allgemeinverbindlich erklärt (AVE), wodurch diese grundsätzlich auch für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, die im Geltungsbereich des GAV Arbeiten ausführen, jedoch nicht Mitglied der vertragsschliessenden Verbände sind (Aussenseiter). Da die AVE per 01.12.2021 aufgehoben wurde, gilt der GAV fortan nur noch für die Verbandsmitglieder. Für die Aussenseiter haben die AVE-Bestimmungen inkl. Kautionspflicht bis auf weiteres keine Gültigkeit mehr.

Nachtrag 14 GAV (Lohnanpassung 2024)
Nachtrag 13 GAV (Lohnanpassung 2023)
Nachtrag 12 GAV (Lohnanpassung 2022)
Nachtrag 11 GAV (Lohnanpassung 2021)
Nachtrag 10 GAV (Lohnanpassung 2020)
Information: Änderung der Vollzugskostenbeiträge ab 2019
Nachtrag 9 GAV (Lohnanpassung 2019)
Nachtrag 8 GAV (Lohnanpassung 2018)
Nachtrag 7 GAV (Lohnanpassung 2017)
Nachtrag 6 GAV (Änderungen 2017)
Nachtrag 5 GAV (Lohnanpassung 2016)
Nachtrag 4 GAV (Lohnanpassung 2015)
Nachrtag 3 GAV (Lohnanpassung 2014)
GAV Gärtnergewerbe BS/BL 2013–2015 (inkl. Nachträge 1+2)

Mindestlöhne gültig ab 01.01.2024

  Vorarbeiter/Polier 5'450.00 29.95  
  Kundengärtner/Grünflächenspezialist 5'000.00 27.45  
  Gärtner mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung 4'800.00 26.35  
  Gärtner mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ 4'550.00 25.00  
  Gärtner mit eidg. Berufsattest EBA 4'200.00 23.10  
  Gartenarbeiter A 4'200.00 23.10  
  Gartenarbeiter B 4'000.00 22.00  

  Obergärtner 5'200.00 27.90  
  Gärtner mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung 4'400.00 23.60  
  Gärtner mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ 4'200.00 22.55  
  Gärtner mit eidg. Berufsattest EBA 3'700.00 19.85  
  Gartenarbeiter A 3'640.00 19.55  
  Gartenarbeiter B 3'550.00 19.05  
  Aushilfe - 17.50  
 

Mindestlöhne gültig ab 01.01.2023
Mindestlöhne gültig ab 01.01.2022
Mindestlöhne gültig ab 01.01.2019

Mindestlöhne gültig ab 01.01.2018
Mindestlöhne gültig ab 01.01.2017
Mindestlöhne gültig ab 01.01.2016