Meldeformular für Arbeiten von Firmen auf Baustellen
In- und ausländische Arbeitgeber, die in Basel-Stadt oder Baselland Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten. Durch Ihre Meldung erleichtern Sie den Kontrollorganen die Überprüfung der Einhaltung der schweizerischen Minimalarbeitsbedigungen im Bauhaupt- und -nebengewerbe. Das Formular wird direkt an die Geschäftsstelle der PRK Gärtner geleitet und von dort aus der Baustellenkontrolle zugeführt.
Bitte füllen Sie mindestens alle grün markierten Felder aus.
|